PROGRAMMBEREICH
Handlungsgrundlage
28.1 Da viele der in der Agenda 21 angesprochenen Probleme und Lösungen
auf Aktivitäten auf der örtlichen Ebene zurückzuführen
sind, ist die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender
Faktor bei der Verwirklichung der in der Agenda enthaltenen Zieleen. Kommunen
errichten, verwalten und unterhalten die wirtschaftliche, soziale und
ökologische Infrastruktur, überwachen den Planungsablauf, entscheiden
über die kommunale Umweltpolitik und kommunale Umweltvorschriften
und wirken außerdem an der Umsetzung der nationalen und regionalen
Umweltpolitik mit. Als Politik- und Verwaltungsebene, die den Bürgern
am nächsten ist, spielen sie eine entscheidene Rolle bei der Informierung
und Mobilisierung der Öffentlichkeit und ihrer Sensibilisierung für
eine nachhaltige umweltverträgliche Entwicklung.
Ziele
28.2 In diesem Programmbereich sind folgende Ziele vorgesehen:
a) bis 1996 soll sich die Mehrzahl der Kommunalverwaltungen der einzelnen
Länder gemeinsam mit ihren Bürgern einem Konsultationsprozeß
unterzogen haben und einen Konsens hinsichtlich einer "kommunalen
Agenda 21" für die Gemeinschaft erzielt haben;
b) bis 1993 soll die internationale Staatengemeinschaft einen Konsultationsprozeß
eingeleitet haben, dessen Ziel eine zunehmend engere Zusammenarbeit zwischen
den Kommunen ist;
c) bis 1994 sollen Vertreter von Verbänden der Städte und anderer
Kommunen den Umfang der Zusammenarbeit und Koordinierung intensiviert
haben, deren Ziel die Intensivierung des Austausch von Informationen und
Erfahrungen zwischen den Kommunen ist;
d) alle Kommunen in jedem einzelnen Land sollen dazu angehalten werden,
Programme durchzuführen und zu überwachen, deren Ziel die Beteiligung
von Frauen und Jugendlichen an Entscheidungs-, Planungs- und Umsetzungsprozessen
ist.
Maßnahmen
28.3 Jede Kommunalverwaltung soll in einen Dialog mit ihren Bürgern,
örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten und eine
"kommunale Agenda 21" beschließen. Durch Konsultation
und Herstellung eines Konsenses würden die Kommunen von ihren Bürgern
und von örtlichen Organisationen, von Bürger-, Gemeinde-, Wirtschafts-
und Gewerbeorganisationen lernen und für die Formulierung der am
besten geeigneten Strategien die erforderlichen Informationen erlangen.
Durch den Konsultationsprozeß würde das Bewußtsein der
einzelnen Haushalte für Fragen der nachhaltigen Entwicklung geschärft.
Außerdem würden kommunalpolitische Programme, Leitlinien, Gesetze
und sonstige Vorschriften zur Verwirklichung der Ziele der Agenda 21 auf
der Grundlage der verabschiedeten kommunalen Programme bewertet und modifiziert.
Strategien könnten auch dazu herangezogen werden, Vorschläge
für die Finanzierung auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler
Ebene zu begründen.
28.4 Partnerschaften zwischen einschlägigen Organen und Organisationen
wie etwa dem Entwicklungsprogramm (UNDP), dem Zentrum für Wohn- und
Siedlungswesen (Habitat) und dem Umweltprogramm (UNEP) der Vereinten Nationen,
der Weltbank, regionalen Banken, dem Internationalen Gemeindeverband (IULA),
der World Association of the Major Metropolises, dem Summit of Great Cities
of the World, der United Towns Organization und anderen wichtigen Partnern
sollen gefördert werden, um vermehrt eine internationale Unterstützung
für Programme der Kommunen zu mobilisieren. Ein wichtiges Ziel in
diesem Zusammenhang wäre, bereits vorhandene Institutionen, die mit
der Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen und dem kommunalen
Umweltmanagement befaßt sind, vermehrt zu fördern, auszubauen
und zu verbessern. Zu diesem Zweck
a) sind Habitat und andere einschlägige Organe und Organisationen
des Systems der Vereinten Nationen aufgefordert, ihre Bemühungen
um die Beschaffung von Informationen über Strategien von Kommunen,
insbesondere derjenigen, die internationaler Unterstützung bedürfen,
zu verstärken;
b) könnten im Rahmen regelmäßiger Konsultationen unter
Beteiligung internationaler Partner sowie auch der Entwicklungsländer
Strategien überprüft und Überlegungen angestellt werden,
wie eine solche internationale Unterstützung am besten mobilisiert
werden könnte. Eine derartige sektorale Absprache würde als
Ergänzung zu parallel dazu auf Länderebene geführten Konsultationen,
wie etwa den im Rahmen von Beratungsgruppen und Rundtischkonferenzen stattfindenden
Beratungen, dienen.
28.5 Vertreter von Verbänden der Kommunen werden aufgefordert, den
Austausch von Informationen und Erfahrungen und die gegenseitige technische
Hilfe zwischen den Kommunen zu intensivieren.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
28.6 Es wird empfohlen, daß alle Beteiligten ihren Finanzbedarf
in diesem Bereich neu bewerten. Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die vom internationalen Sekretariat
zu erbringenden Mehrleistungen im Rahmen der Durchführung der im
vorliegenden Kapitel genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat
der UNCED auf etwa 1 Million Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft.
Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen
Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung.
(b) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen
und institutionellen Kapazitäten
28.7 Dieses Programm soll den Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten und Ausbildungsmaßnahmen erleichtern, die bereits
in anderen Kapiteln der Agenda 21 enthalten sind. |