Mitteilung vom 31. März 2007
Kann vom Naturbad (Kleinbadeteich) eine Gesundheitsgefährdung ausgehen?
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  Kann vom Naturbad (Kleinbadeteich) eine Gesundheitsgefährdung ausgehen?

Ja, eine Ausbruchsuntersuchung von Meningitis durch ECHO-Virus 30 belegt dies (Robert Koch-Institut Epidemiologisches Bulletin Nr. 20, 17. Mai 2002).

Ausbrüche durch ECHO-Viren sind besonders häufig im Sommer und Herbst.

Der Mensch gilt als einzig bekanntes Reservoir. ECHO-Viren sind in der Umwelt relativ stabil und finden sich z.B. in Oberflächengewässern und im Zufluss von Kläranlagen.

Als Hauptübertragungsweg wird fäkal-oral genannt, aber auch Übertragungen über Sekrete des Nasen-Rachen-Raumes sind möglich.

In dem beschriebenen Ausbruch lieferten die routinemäßigen mikrobiologischen Untersuchungsergebnisse des Badewassers keine Hinweise auf eine bestehende Infektionsgefahr durch Baden im Kleinbadeteich.

Diese konnte nur aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen den meldenden Ärzten, dem Gesundheitsamt und den beteiligten Landes- Bundeseinrichtungen erarbeitet werden.

Nach Auffassung der Untersucher dieses Ausbruchs besteht dringender Bedarf, die vorwiegend ökonomisch motivierte, aber oft ökologisch begründete bundesweite Tendenz zur Errichtung von Kleinbadeteichen zu hinterfragen, da von diesen eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit ausgehen kann.

Bakterielle Fäkalindikatoren versagen bei einer Kontamination des Badewassers mit Krankheitserregern direkt durch einen Badenden. Hier übersteigt das Verhältnis Krankheitserreger zu Fäkalindikatoren bei weitem dasjenige in kommunalen Abwässern.

 
 
Kommentar:
Mit Kleinbadeteichen wie dem hier beschriebenen müssen offensichtlich noch weitere Erfahrungen gesammelt werden. Sie können – bei ordnungsgemäßem Betrieb – bei den Hygienekontrollen unauffällig sein und u.U. trotzdem zum Ausgangspunkt von Erkrankungen werden.

Falls sich entsprechende Verdachtsmomente bezüglich eines Zusammenhanges mit einem bestimmten Badegewässer ergeben, sollte durch die zuständige Gesundheitsbehörde – unabhängig vom Erregernachweis im Wasser – auf eine mögliche Gefährdung der Gesundheit hingewiesen und ggf. einstweilig ein Badeverbot angeordnet werden.

 
Zusammengestellt von Elke Michel-Blagrave