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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
vielen Dank für Ihre Hinweise bzgl. unseres heutigen Rundmails
zum Thema EEG-Photovoltaik. Die Hinweise ermöglichten es uns,
ein paar Angaben auf den allerneuesten Stand zu bringen, und andere
Sachverhalte umfassender und genauer zu erklären. Ich hoffe,
dass damit die wichtigsten Fragen geklärt sind.
Die schwarz-gelben Regierungsfraktionen haben am 23.03.2010 den
Gesetzentwurf zur Änderung der Photovoltaikvergütung im
EEG beschlossen und diesen in den Bundestag eingebracht. Die erste
Lesung im Bundestag fand am 25.03.2010 statt. Der Gesetzentwurf
übernahm die Formulierungen der Kabinettsempfehlung. Am 21.04.2010
fand die Anhörung im federführenden Umweltausschuss statt.
Am 23.04.2010 haben die Regierungsfraktionen ihre Verhandlungsergebnisse
bekannt gegeben. Am 05.05.2010 wird der federführende Umweltausschuss
die darauf basierenden Änderungsanträge beschließen
und am 06.05.2010 wird der Deutsche Bundestag die Gesetzesnovelle
mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP verabschieden.
Der Bundesrat wird am 04.06.2010 über das Gesetz abstimmen.
Die Gesetzesnovelle ist nicht zustimmungspflichtig. Ein Einspruch
ist denkbar und würde zur Einberufung des Vermittlungsausschusses
führen. Der Einspruch kann allerdings wiederum mit Mehrheit
des Bundestages zurück gewiesen werden. Das Gesetz soll am
01.07.2010 in Kraft treten.
Folgende Änderungen sind vorgesehen
Dieses Jahr sollen die Vergütungen für Solarstrom zusätzlich
zu der bereits erfolgten planmäßigen Degression drastisch
gekürzt werden. Bereits zum 01. Januar 2010 waren bekanntlich
die Vergütungen für Dachanlagen um 9 und für Freiflächen
um 11 Prozent gesenkt worden.
Die Kürzungen für Dach- und Fassaden- und Freiflächenanlagen
sollen jetzt generell zum 1. Juli 2010 erfolgen. Die Kürzung
bei Dachanlagen soll 16 Prozent betragen. Komplizierter gestaltet
sich die Regelung bei Freiflächenanlagen auf Ackerflächen.
Hier soll die Vergütung ganz auslaufen. Für Anlagen, für
die bis zum 25. März 2010 (Tag der ersten Lesung im Bundestag)
ein Bebauungsplan vorlag, soll eine Ausnahme gelten, insofern sie
noch dieses Jahr in Betrieb genommen werden.
Die Vergütung für Solarstrom von Freiflächenanlagen
auf Konversionsflächen (ehemals militärisch oder industriell
genutzte Flächen; sowie planierte vormalige Wohnbereiche und
stillgelegte frühere Verkehrsflächen) wird um elf Prozent
gekürzt, für übrige Freiflächenanlagen um 15
Prozent. Am 1.1.2011 wird die Basisdegression 9 Prozent betragen.
Die Degression erhöht sich 2011 ab 3500 MW in vier Schritten
à 1000 MW um je einen Prozentpunkt je 1000 MW - maximal aber
um vier Prozentpunkte auf insgesamt 13 Prozent, was der wahrscheinliche
Wert sein dürfte. Ab 2012 sollen es nach dem gleichen Prinzip
in vier Schritten ab 3500 MW (jährlicher Zubau) drei Prozentpunkte
je 1000 MW werden. (2012 als maximale Degression 21 Prozent) [Berechnungszeitraum
für die Degressionsstufe am 1.1.2011 – siehe unten]
Umgekehrt soll in 500-MW-Schritten die Degression um ein Prozentpunkt
sinken, wenn 2500 MW unterschritten werden, was 2010 aber nicht
der Fall sein wird.
Besonders problematisch ist die in den letzten Verhandlungsrunden
aufgenommene Regelung, wonach der Eigenverbrauchsbonus künftig
an einen Mindestanteil gebunden sein. Die ersten dreißig Prozent
der Jahresleistung einer Anlage, die selbst verbraucht werden, sollen
nur einen Vorteil von 3,62 Cent/kWh erhalten und nur der Strom oberhalb
von der 30 Prozent der Jahresleistung einer Anlage, der selbst verbraucht
wird, wird mit 8 Cent/kWh bessergestellt. Bei einem Eigenverbrauchsanteil
von 50% läge der „Bonus“ somit bei 5,37 Cent/kWh.
Dem stehen zusätzliche Kosten und ein zusätzlicher bürokratischer
Aufwand gegenüber. Welcher Anlagenbetreiber soll sich diesen
bürokratischen Aufwand mit ungewissem Ergebnis antun?
Dass der Eigenverbrauchsbonus zukünftig eine wichtige Rolle
im Marktgeschehen spielen wird, ist daher sehr unwahrscheinlich.
Die Position der Grünen Bundestagsfraktion
Die Grüne Bundestagsfraktion war immer der Meinung, dass die
Vergütungen so ausgelegt sein müssen, dass sie den Investoren
einen Gewinn ermöglichen, aber eine zu hohe Rendite ausschließen
sollen. Daher hatten wir im Jahr 2000 eine Degression ins Gesetz
reingeschrieben und uns in der letzten Novelle dafür eingesetzt,
dass die Vergütungshöhe flexibel an die Marktentwicklung
angepasst werden sollte. Leider war dies nur teilweise übernommen
worden. Letztes Jahr waren die Preise für Solarmodule deutlich
zurück gegangen, da der große spanische Markt zusammen
gebrochen war und auf einmal viel mehr Solarmodule angeboten als
nachgefragt wurden. Deutlich geringer als der Preisrückgang
war der Kostenrückgang der Solarindustrie. In Folge der gesunkenen
Preise haben bereits im letzten Jahr einige deutsche Hersteller
rote Zahlen geschrieben. Diese müssen bereits jetzt zusätzlich
die jährliche Vergütungssenkung verkraften, die zum Anfang
des Jahres stattfand.
Die Verwechslung von Preisen und Kosten ist aber nicht die einzige
falsche Wahrnehmung. Fallende Modulpreise sind das eine, Systempreise
für die gesamte Solaranlage sind das andere. Darin finden sich
auch die Installations- und Wechselrichterkosten etc. wieder. Diese
sind aber nicht so stark zurück gegangen. Wer meint, die Vergütung
um 30 Prozent absenken zu können, weil die Modulpreise um 30
Prozent gesunken sind, liegt schon deshalb daneben.
Unter Druck stehen u.a. die deutschen Hersteller, die gegenüber
chinesischen Herstellern einige Nachteile haben, wie zum Beispiel
schlechte Währungsverhältnisse oder höhere Löhne.
Die deutschen Hersteller müssen sich über bessere Technik
durchsetzen. Hier brauchen wir eine Technologiestrategie von der
bei der Bundesregierung leider nichts zu sehen ist. Daran ändern
auch die zusätzlichen 100 Forschungsmillionen nichts, die die
Bundesregierung jetzt vor der NRW-Wahl versprochen hat. Diesen stehen
12 Milliarden Euro Billigkredite gegenüber, die die chinesischen
Regierungsbanken ihren Solarunternehmen gerade zur Verfügung
stellen.
Die Photovoltaik-Händler und Installateure haben das Problem,
dass sie bei einer sehr kräftigen Absenkung bis zu deren Zeitpunkt
extrem viel zu tun haben und danach erst mal nichts mehr. Dann kann
die Liquidität schnell schwinden. Hier sind schlimmstenfalls
Insolvenzen auch von gesunden Unternehmen zu befürchten.
Die Situation sah bei den Käufern von Solaranlagen im letzten
Jahr sehr gut aus, da sie bei stark fallenden Preisen an guten Standorten
gute Renditen erzielen konnten. Diese Gewinne gingen über das
hinaus, was für einen Kaufanreiz erforderlich wäre. Daraus
ergeben sich Spielräume für eine zusätzliche Absenkung
der Vergütung. Diese muss allerdings mit Augenmaß erfolgen,
damit die Hersteller noch mitkommen. Das Augenmaß ist der
Bundesregierung allerdings mit den Vorschlägen für die
außerordentliche Vergütungsabsenkungen aus dem Auge geraten.
Dies betrifft sowohl die Höhe als auch den Zeitpunkt der geplanten
Absenkung. Unabhängige Institutionen wie die LBBW oder auch
die Piper Bank haben errechnet, dass die deutsche und europäische
Solarindustrie bei so intensiven Absenkungen nicht mehr liefern
kann. Wer also aus dem Bauch heraus um 16 Prozent absenkt, gefährdet
einen ganzen Industriezweig in Deutschland. Genau dies hatten wir
2005 für die deutsche Biokraftstoffbranche für den Fall
vorher gesagt, dass die Steuern in dem Maße angehoben würden,
wie es die damalige Große Koalition angekündigt hatte.
Von der deutschen Pflanzenölbranche ist nichts mehr zu sehen
und die mittelständige Biodieselindustrie wurde schwer beschädigt.
Gewinner waren die Mineralölkonzerne. All dies war vorher zu
sehen. Was über Jahre hinweg mit viel Geld aufgebaut wurde,
ging in wenigen Jahren kaputt. Dies dürfte sich bei der deutschen
Photovoltaik-Branche wiederholen, wenn hier wie vorgesehen mit dem
Säbel statt mit dem Florett gearbeitet wird. Wenn die europäische
Konkurrenz ausgeschieden ist, wird es den asiatischen Unternehmen
einfacher fallen, die Preise hoch zu halten. Dies ist dann auch
zum Schaden der hiesigen Verbraucher.
Grundsätzlich richtig ist die Entscheidung, die Flexibilität
der Degression in den Jahren 2011 und folgende auszubauen. Dies
entspricht zum Teil unseren alten Vorschlägen. Allerdings war
die Grundidee der flexiblen Degression, dass diese die aktuelle
Marktentwicklung widerspiegeln soll. Dies wird jetzt auf den Kopf
gestellt, da zur Berechnung der zusätzlichen Degression der
Zeitraum von Juni bis September zur Degressionsberechnung für
2011 herangezogen wird. Der Juni wird die Marktentwicklung aufgrund
der aktuellen Entwicklung widerspiegeln und wird die Gesamtrechnung
verzerren. Ein Rechenbeispiel: Sollten im Juni 2000 MW Photovoltaikanlagen
installiert werden und im gesamten Zeitraum Juli bis September zusammen
nur noch 500 MW, dann wären dies zusammen 2500. Aufs Jahr hoch
gerechnet ergäbe sich eine Installationssumme von 7500 MW.
Daraus abgeleitet würde die Degression zum Jahresanfang nochmals
um 4 Prozentpunkte (bei Dachanlagen auf 13 Prozent) zunehmen, selbst
wenn der Markt zum Jahresanfang 2011 am Boden läge. So kann
man eine sinnvolle Idee in ihr Gegenteil verkehren.
Besonders unsinnig wird jetzt auch die Idee des Eigenverbrauchs
gehandhabt. So wird der der ökonomische Vorteil von 8 (anstelle
von 3,6) Cent pro KWh im Vergleich zur Einspeisungsvergütung
nur für die Strommengen der Jahresproduktion einer Anlage gewährt,
der 30 Prozent überschreitet. Damit hat die Koalition das die
Eigenverbrauchsregelung zu einem bürokratischen Monster gemacht,
bei dem der Netzbetreiber die Aufgabe hat, den Anlagenbetreiber
zu kontrollieren. Zudem werden nur die wenigsten Anlagenbetreiber
im Vorhinein wissen, wie hoch ihr Eigenverbrauchsanteil sein dürfte
und ob sich das lohnt. Sollte das Ziel gewesen sein, die Eigenverbrauchsregelung
durch eine bürokratische Maßnahme kaputt zu machen, so
dürfte dies gelungen sein.
Besonders problematisch ist die vorgesehene Abschaffung der Vergütung
für Anlagen auf Agrarflächen. Damit wird die Solarenergie
gerade aus dem Segment raus gedrängt, wo sie am günstigsten
ist. Was das mit Verbraucherschutz zu tun haben soll, ist vollkommen
unverständlich. Dies kann sogar zu einem Boomerang-Effekt bei
den EEG-Kosten führen: Wenn die billigsten Module zukünftig
auf den Dächern installiert werden, anstatt auf Freiflächen,
bedeutet dies, dass dort mit diesen Modulen höhere Vergütungen
erzielt werden, als dies auf den Freiflächen der Fall wäre.
Die höhere Rechnung zahlt dann der Stromkunde, wenn damit zusätzliche
Anlagen auf Dächern installiert werden.
Zwar ist es richtig, auf die Problemstellung zu reagieren, dass
gute Äcker für den landwirtschaftlichen Anbau verloren
gingen; hier wird aber das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
Klüger wäre es, zum einen zwischen Ackerqualitäten
zu differenzieren und zum anderen das Verbot der landwirtschaftlichen
Nutzung für Gelände mit Freiflächenanlagen aufzuheben,
damit derzeit bestehende Gegensätze abgebaut werden können.
Dies wäre einfach und unbürokratisch umsetzbar.
Es ist nicht nachvollziehbar, wieso gerade die CSU in Berlin alles
tut, den Landwirten die Nutzung der Solarenergie auf sämtlichen
Äckern quasi zu verbieten - in Bayern aber gegen dieses Vorhaben
anwetterte. Der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer
und dessen Umweltminister Markus Söder konnten sich offenbar
in keinem Punkt gegen ihre Parteikollegen durchsetzen.
Kritisch zu bewerten ist die Ankündigung der Bundesregierung
der Photovoltaik zusätzliche Forschungsmittel zur Verfügung
zu stellen. Dies ist zwar der richtige Ansatz. Es gibt aber bereits
einige Anzeichen dafür, dass dies nicht so ernst gemeint ist
und am Ende kaum mehr als ein Trostpflaster für die drastischen
Kürzungen sein soll. 100 Millionen Euro soll es geben. Das
Geld soll aber über einige Jahre verteilt werden, was die jährliche
Summe stark schrumpfen lässt. Zudem soll dies zeitlich befristet
sein. Die Anhebung soll als dann wieder zurück genommen werden,
wenn das Programm gerade angelaufen ist. Auf dieser kurzfristigen
Basis lässt sich aber kaum arbeiten. Geradezu zynisch ist die
Aufforderung an die Solarunternehmen noch einmal 500 Millionen oben
drauf zu legen, obwohl man ihnen mit der Gesetzesnovelle gerade
die Grundlage entzieht in der Zukunft Geld zu verdienen. Auch ist
offen, wo das Geld herkommen soll. Wird es am Ende aus der Windenergie,
- oder Solarthermieforschung abgezweigt oder gar aus dem Marktanreizprogramm
für Erneuerbare Energien, dessen frische Mittel sowieso gerade
gesperrt wurden und was passiert mit den Millionen, wenn es den
Unternehmen nicht möglich ist, noch was oben drauf zu legen?
Es steht zu vermuten, dass wir die Antworten auf diese Fragen erst
nach der Wahl in NRW und zum Teil womöglich nie erfahren werden.
Die Regierung hat jetzt ihre positive Schlagzeilen gehabt, der Rest
dürfte ihr nachrangig sein. Ohne Erwähnung blieb in der
Berichterstattung im Übrigen, dass die Barmittel des Bundesumweltministeriums
für die Photovoltaikforschung im Haushalt 2010 gerade deutlich
gekürzt worden sind. Auch wurde der Antrag unserer Bundestagsfraktion,
die Forschungsmittel für Erneuerbare Energien in diesem Jahr
um 44 Millionen Euro anzuheben, noch vor wenigen Monaten von der
schwarz-gelben Regierungsmehrheit in den Haushaltsberatungen abgelehnt.
Ankündigungen und Realität laufen hier sehr weit auseinander.
Grüner Vorschlag
Im Sinne einer austarierten Photovoltaik-Strategie muss ein umfassendes
Paket geschnürt werden, das sowohl die Ziele der Klima-, Wirtschafts-,
Technologie- und Verbraucherschutzpolitik berücksichtigt. Dazu
gehört:
1. Die Vergütungen müssen schrittweise in einem Umfang
gesenkt werden, der es den technologisch führenden deutschen
Solarunternehmen weiterhin ermöglicht, auf dem Markt präsent
zu sein, ohne dass es zu Überförderungen kommt. Dazu müssen
die Absenkungen mit Augenmaß erfolgen: Die Degression zum
1. Juli 2010 sollte 6 Prozent für Anlagen unter 10 KW und 10
Prozent für größere Anlagen (Dachanlagen und Freiflächen)
betragen.
2. Weitere Absenkungen von der Marktentwicklung abhängig gemacht
werden. Bei Freiflächen muss das geplante Quasi-Verbot der
ackerbaulichen Nutzung wegfallen; zudem gilt es zwischen Ackerqualitäten
zu differenzieren.
3. Die Forschungsmittel für die Photovoltaik müssen dauerhaft
und planbar deutlich erhöht werden, damit die deutschen Unternehmen
mit Innovationen wettbewerbsfähiger werden und ihre Kosten
senken können.
4. Ebenfalls müssen Finanzinstrumente verbessert werden, um
die Finanzierung einer Modernisierung des Maschinenparks bzw. den
Aufbau neuer Fabriken zu erleichtern.
5. Gleichfalls muss die Bundesregierung auf andere Regierungen Druck
ausüben, damit diese protektionistische Maßnahmen gegen
deutsche Solarprodukte zurück fahren.
Die Grüne Bundestagsfraktion wird sowohl dem Umweltausschuss
als auch dem Bundestagsplenum einen Antrag mit eigenen Forderungen
vorlegen.
Die Grüne Bundestagsfraktion wird sich darüber hinaus
im Parlament dafür einsetzen, dass die technologische Leistungsfähigkeit
Deutschlands bei der Zukunftstechnologie Photovoltaik gestärkt
und nicht geschwächt wird.
Fazit
Es wird schon nach wenigen Monaten Schwarz-Gelber Regierung sehr
klar, dass die Koalition mit Kanzlerin Angela Merkel und Umweltminister
Norbert Röttgen zwar grün gefärbte Reden für
Erneuerbare Energien halten, ihre tatsächliche Politik dient
aber weiterhin den Interessen der Energiekonzerne, die Laufzeitverlängerungen
für Atomkraftwerke und neue Kohlekraftwerke wollen. Der von
uns Grünen befürchtete Rollback in der Energiepolitik
nimmt allmählich Gestalt an.
Alle Angaben ohne Gewähr
Berlin, den 27.04.2010
Ihr Hans-Josef Fell MdB, Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/ Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030 - 227 72 158, Fax: 030 - 227 76 369
http://www.hans-josef-fell.de, Bei mir werden Erneuerbare Energien
groß geschrieben!
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