Pressemitteilung vom 30. Mai 2010
 
 
Drei von vier Bundesbürgern sind „unmittelbar gefährdet
 
 
 
Atomkraftwerke „2“ Isar, Ohu-Essenbach (Landkreis Landshut), Betreiber E.ON
Kreise/Städte Einwohner
Landkreis Landshut 148.513
Stadt Landshut 62.629
Stadt Augsburg 263.313
Landkreis Augsburg 240.976
Landkreis Altötting 108.182
Stadt Amberg 44.059
Landkreis Amberg-Sulzbach 106.224
Stadt Ansbach 40.454
Landkreis Ansbach 181.417
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 120.869
Stadt Bamberg 69.989
Landkreis Bamberg 144.524
Stadt Bayreuth 72.935
Landkreis Bayreuth 106.952
Landkreis Berchtesgadener Land 102.162
Landkreis Cham 129.092
Landkreis Dachau 136.801
Landkreis Deggendorf 117.273
Landkreis Dillingen (Donau) 94.328
Landkreis Dingolfing-Landauff 91.218
Landkreis Ebersberg 127.085
Landkreis Eichstätt 124.811
Landkreis Erding 125.544
Stadt Erlangen 104.980
Landkreis Erlangen-Höchstadt 131.097
Landkreis Freising 165.582
Landkreis Forchheim 113.289
Landkreis Freyung-Grafenau 80.044
Stadt Fürth 114.071
18
Landkreis Fürth 114.496
Landkreis Fürstenfeldbruck 201.845
Landkreis Garmisch-Partenkirchen 86.478
Stadt Kaufbeuren 41.966
Landkreis Günzburg 121.165
Stadt Ingolstadt 123.925
Landkreis Kitzingen 88.976
Landkreis Aichach-Friedberg 127.717
Landkreis Donau-Ries 129.550
Stadt Memmingen 41.050
Landkreis Neumarkt (Oberpfalz) 128.130
Landkreis Neu-Ulm 164.771
Landkreis Roth 124.811
Landkreis Kelheim 113.120
Landkreis Mühldorf 110.536
Stadt München 1.326.807
Landkreis München 315.462
Stadt Nürnberg 503.638
Landkreis Nürnberg 167.444
Stadt Passau 50.717
Landkreis Passau 188.462
Landkreis Regen 79.736
Landkreis Regensburg 182.721
Stadt Regensburg 133.525
Stadt Rosenheim 60.711
Landkreis Rosenheim 248.047
Landkreis Roth 124.811
Landkreis Rottal-Inn 118.800
Stadt Schwabach 38.771
Landkreis Traunstein 170.546
Stadt Straubing 44.496
Landkreis Straubing-Bogen 97.702
Landkreis Schwandorf 143.340
Landkreis Tirschenreuth 75.953
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 93.009
Landkreis Weilheim-Schongau 130.926
Summe 9.482.573


30.05.2010 + Eine Arbeitsgruppe der Umweltstiftung ermittelte in mehrwöchiger Kleinarbeit die Bevölkerungszahlen in den Gefährdungsregionen der aktuell in Betrieb befindlichen deutschen Kernkraftwerke. Quelle: www.deutscheumweltstiftung.de

Zusammenfassung: Die jeweils zugeordnete Endsumme zu jedem Atomkraftwerkstandort entspricht in etwa der betroffenen Wohnbevölkerung bei Störfällen in AKWs im Umkreis von 150 (plus) km Luftlinie – aktualisiert am 15. Mai 2010

  • Atomkraftwerke Philippsburg „2 Blöcke“ (Landkreis Karlsruhe)
    Summe: 15.990.037; erfasst wurden rund 4.989 Städte und Gemeinden
  • Atomkraftwerke Biblis „2“ (Landkreis Bergstraße)
    Summe: 15.743.848; erfasst wurden rund 9.531 Städte und Gemeinden
  • Atomkraftwerk Brunsbüttel „1“ (Landkreis Dithmarschen)
    Summe: 11.267.741; erfasst wurden rund 3.233 Städte und Gemeinden
  • Atomkraftwerk Krümmel „1“ (Landkreis Lauenburg - Geesthacht)
    Summe: 13.774.441; erfasst wurden rund 6.684 Städte und Gemeinden
  • Atomkraftwerk Emsland „1“, Lingen (Landkreis Emsland)
    Summe: 17.264.444; erfasst wurden rund 2.819 Städte und Gemeinden
  • Atomkraftwerk Grohnde „1“ (Landkreis Hameln-Pyrmont)
    Summe: 12.978.095; erfasst wurden rund4.049 Städte und Gemeinden
  • Atomkraftwerk Brokdorf „1“ (Landkreis Steinburg)
    Summe: 10.534.558; erfasst wurden rund 2.968 Städte und Gemeinden
  • Atomkraftwerk Unterweser, Stadtland „1“ (Landkreis Wesermarsch)
    Summe: 12.630.782; erfasst wurden rund 3.939 Städte und Gemeinden
  • Atomkraftwerke „1“ Grafenrheinfeld (Landkreis Schweinfurt)
    Summe: 14.187.947; erfasst wurden rund 7.661 Städte und Gemeinden
  • Atomkraftwerke „2“ Gundremmingen (Landkreis Günzburg)
    Summe: 11.868.994; erfasst wurden rund 3.121 Städte und Gemeinden
  • Atomkraftwerke „2“ Neckar-Westheim (Landkreis Heilbronn)
    Summe: 13.610.379; erfasst wurden rund 8.770 Städte und Gemeinden
  • Atomkraftwerke „2“ Isar, Essenbach (Landkreis Landshut)
    Summe 9.482.573; erfasst wurden rund 3.507 Städte und Gemeinden

Summe 159.327.839!
erfasst wurden insgesamt rund 60.371 Städte und Gemeinden. Dies ist die im Umkreis von 150 km plus der zwölf AKW-Standorte in Deutschland insgesamt ermittelte Einwohnerzahl. Das bedeutet rein statistisch, dass jeder Einwohner in Deutschland ca. 1.95-mal, genaue Zahl: 1.947846443, durch Atomkraftwerke betroffen sind.
Erfasst wurden 247 Landkreise von 301 einschließlich zwei Regionen (das sind ca. 82.06%, genaue Zahl: 82,05980066, der Landkreise in Deutschland, sowie 103 kreisfreie Städte, also insgesamt 350 Gebietskörperschaften. Diese sind zwischen ein- bis sechsmal im Umkreis von 150 km plus von zwölf Atomkraftwerksstandorten gelegen. Die dort lebenden rund 64.257.520 Menschen werden entsprechend der dem jeweiligen Atomkraftwerksstandorten zugeordneten Einwohnerzahlen durch mögliche Störfälle betroffen sein. Und die Zahl der in unserer Recherche insgesamt in Deutschland erfassten Städte und Gemeinden beläuft sich auf rund 60.371 davon zahlreiche ein- bis sechsfach, weil in mehreren Einzugsbereichen von Atomkraftwerken gelegen.
Alle Berechnungen ohne Gewähr!

Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden dürfte die Einwohnerzahl in Deutschland 2009 gegenüber dem Vorjahr erneut leicht gesunken sein. Der Rückgang wird auf etwa 0,3% geschätzt, von 82,0 Millionen Einwohnern Ende 2008 auf 81,8 bis 81,7 Millionen Ende 2009.
Ausgehend von ca. 81,8 Millionen Einwohnern in Deutschland entspricht die von der Deutschen Umweltstiftung ermittelte ungefähre Gesamteinwohnerzahl im Umkreis von 150
km plus um die zwölf Atomkraftwerksstandorte von 64.257.520 in etwa 78,56%, die genaue Zahl 78,55442543%, von 81.800.000. Zwar erhebt unser Projekt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Untersuchung der Deutschen Umweltstiftung einen hohen repräsentativen Stellenwert besitzt.

Weitere Atomanlagen: Zu einer zusätzlichen Gefährdung tragen unter anderem die nachstehenden Atomanlagen bei.
• die bestehenden, maroden „Endlager“ in der Bundesrepublik sind Asse und Morsleben. Auch wenn der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz am 22. Oktober 2009 in Morsleben 500 m unter der Erde feststellte, von Morsleben gehe keine Gefahr aus.
• Zentrale Castor-Lager gibt es in Gorleben, Ahaus und Greifswald. (Hallenlager).
• Außerdem ist in Gorleben das „Faßlager“ für schwach- und mittelaktiven Atommüll (Hallenlager).
• In Gorleben gibt es die Pilotkonditionierungsanlage (noch nicht in Betrieb) und das geplante Endlager im Salzstock. Im dortigen Zwischenlager sind zurzeit insgesamt fünf Behälter mit abgebrannten Brennelementen und 86 Behälter mit Atommüll aus Wiederaufbereitungsanlagen untergebracht. Weitere werden in Zukunft hinzu kommen.
• Je ein Zwischenlager abgebrannter Brennelemente befindet sich an den zwölf AKW-Standorten
• Weiterhin gibt’s Müll bei den Forschungsreaktoren und bei der Verglasung in Karlsruhe.
• Uranhexafluorid in verschiedenen Zusammensetzungen gibt es in Lingen und Gronau. In Gronau soll zudem ein Hallenlager für 60.000 Tonnen Uranoxid gebaut werden.

In 13 von 16 Bundesländern wurden erhöhte Uranwerte im Wasser gefunden - besonders für Kinder gesundheitsgefährdend (Meldung von Ende November 2009). Letztlich dürfen die Störfälle in den Zwischenlagern der Kraftwerksstandorte und in den still gelegten Atomanlagen nicht vergessen werden, deren Hinterlassenschaften in ein Endlager müssen oder im Straßenbau wieder auftauchen könnten. Ein absolut sicheres Endlager für Atommüll gibt es auf der Erde – wenn überhaupt - in absehbarer Zukunft allerdings nicht. Seit nunmehr über 50 Jahren bemüht man sich, ein „sicheres“ Endlager für abgebrannte Brennelemente in Deutschland und weltweit zu finden – ohne jeden Erfolg!!!

Eine Umfrage von Ende März 2010 hat ergeben, dass ca. 65% der Deutschen keine Atomkraftwerke mehr wollen. Und rund 87% lehnen Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken ab. Ein klareres Signal an die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft kann es kaum geben. Die am 14. April 2010 durch Greenpeace Veröffentlichten bislang geheimer Behördenakten zur Auswahl des Standortes Gorleben für ein atomares Endlager zeigen wieder einmal, wie wenig politisch Verantwortlichen Glauben geschenkt werden darf. Wenn es um die Interessen der an der Macht sitzenden Politiker und zuständigen Energiekonzerne geht, wird getrickst, Gutachten abgeändert, die Öffentlichkeit hinters Licht geführt und keine Rücksicht auf die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung genommen. Eine andere Bewertung ist unseres Erachtens kaum möglich.

Erläuterungen
Wie angeblich „sicher“ die Atomkraftwerke in Deutschland wirklich sind, zeigen die bisherigen seit Betrieb von Atomkraftwerken in Deutschland registrierten Störfälle. Nach Auskunft des Bundesamtes für Strahlenschutz (BFS) vom 16. Oktober 2009 hat es offiziell
5864 meldepflichtige Ereignisse gegeben (Stand 1. Oktober 2009). Hinzu kommt ein weiterer Störfall im Gorleben am 31. Oktober 2009, der sich nach Behebung des Schadens am 1. November 2009 wiederholte.

1 Ab Oktober 2009 gab es in Deutschland weitere 91 meldepflichtige Störfälle von insgesamt 119 Störungen in AKWs, so dass bis zum 31. Januar 2010 insgesamt 5955 meldepflichtige Störfälle zu vermelden sind - und fortgeschrieben bis zum 31. März 2010 unseres Wissens weitere 15, also ca. 5970. Die so genannten „nicht meldepflichtigen“ Störfälle wurden erst gar nicht erwähnt, weil die Kraftwerksbetreiber diese nur sehr zögerlich zu veröffentlichen scheinen.
Geradezu beunruhigend sind die Vorfälle in den beiden Atomblöcken in Biblis (siehe unter anderem Fernsehbericht in „Contraste“ am 22. Oktober 2009, die selbst der Betreiber RWE nach langem Zögern ARD gegenüber bestätigen musste.

2. Aber auch die vorgenannten Ereignisse in Biblis wie auch die Vorfälle allein im Jahr 2009, wie zum Beispiel Krümmel, Brunsbüttel, Neckarwestheim, Gundremmingen, Isar und Asse sowie das Verhalten des Betreibers in Neckarwestheim (künstlich gedrosselte Leistung, um eine Laufzeitverlängerung zu erreichen) müssen mehr als nachdenklich stimmen. Es besteht darüber hinaus der Eindruck, dass die Zeitspannen, in denen neue Störfälle in Atomkraftwerken bekannt werden (auch im Ausland) immer kürzer werden. Und fast monatlich kommen weitere Störfälle in deutschen AKWs hinzu. Trotzdem von „sicheren Atomkraftwerken“ zu sprechen, spricht nach unserer Meinung für ein hohes Maß an Realitätsverlust.
1 Quelle: http://news.google.com/news/search?cf=all&ned=de&hl=de&q=gorleben&cf=all&scoring=n
2 Quelle: http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_22_10/sicherheitsrisiko.html
22
Von „Zuverlässigkeit“ der Kraftwerksbetreiber, wie dies das Atomgesetz fordert, kann
überhaupt nicht die Rede sein. Es wurde und wird verschwiegen, vertuscht, die Öffentlichkeit getäuscht und oft genug auch die Aufsichtsbehörden nicht oder sehr verspätet informiert. Unverständlich und brüskierend ist die Entscheidung der Atomaufsichtsbehörde, Biblis B wieder hoch zu fahren (Bericht von „Contraste“ – RBB – vom 3. Dezember 2009), obwohl RWE in einem Bericht von “Contraste“ am 22. Oktober 2009 schwerste Mängel im AKW Biblis B zugegeben hatte.3
In Deutschland sind insgesamt in zwölf Standorten noch 17 Atomkraftwerksblöcke in Betrieb, davon zurzeit drei (Stand 20. März 2010) vorübergehend still gelegt. Diese zwölf Standorte verteilen sich auf
• drei in Schleswig-Holstein (Brokdorf, Brunsbüttel, Krümmel (Geesthacht),
• drei in Niedersachsen (Lingen, Esenshamm-Stadland, Grohnde-Emmerthal),
• einer in Hessen (Biblis),
• zwei in Baden-Württemberg (Neckarwestheim, Philippsburg),
• drei in Bayern (Grafenrheinfeld, Gundremmingen, Isar/Essenbach).
Die Einwohnerzahlen, die zu jedem Kraftwerksstandort zugeordnet sind, entsprechen
überwiegend den offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes nach dem Stand vom 31. Dezember 2008 (Internetrecherche), ergänzt durch Direktabfragen bei einigen kreisfreien Städten und Landkreisen. Eventuelle Veränderungen nach oben und unten können nicht ausgeschlossen werden. Einwohnerzahlen zum 31.12.09 liegen noch nicht vor. Berücksichtigt wurde die ungefähre Wohnbevölkerung in einem Umkreis um jeden der Kraftwerksstandorte von ca. 150 KM Luftlinie. Bei diesen Zahlen handelt es sich um Untergrenzen, da durch zukünftige mögliche Störfälle und ein zweites „Tschernobyl“ weit mehr Bürgerinnen und Bürger in einem mehrfach erweiterten Umkreis durch die frei gesetzten radioaktiven Strahlen betroffen sein könnten, also um ihre Gesundheit und im schlimmsten Fall um ihr Leben fürchten müssten. Der schwere Unfall im Atomkraftwerk Tschernobyl am 26. April 1986 macht dies bis heute noch in beunruhigender Weise deutlich. Es gab viele Tote, Hunderttausende von Menschen erlitten schwerste gesundheitliche Schäden. Die meisten mussten in der Folgezeit evakuiert werden. Die Konsequenz war eine Sperrzone von 30 km um Tschernobyl. Derzeit beträgt die Sperrzone ca. 3.300 km² (Internetrecherche). Unsere Recherche hat weiter gezeigt, dass zahlreiche Regionen in Deutschland durch mehrere Atomkraftwerke in einem Umkreis von ca. 150 plus km erhöhten Risiken ausgesetzt sind. Beispiele (Entfernungen von AKW-Standorten):
• Brunsbüttel und Brokdorf 12,23 km
• Brunsbüttel und Krümmel 97,80 km
• Brokdorf und Krümmel 85,22 km
• Biblis und Philippsburg 50,08 km
• Biblis und Neckarwestheim 90,24 km
• Neckarwestheim und Philippsburg 59,11 km
• Neckarwestheim und Gundremmingen 106,57 km
• Gundremmingen und Isar/Essenbach 133,92 km
3 Quelle:
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_03_12/roettgen_verhindert.html
23
So ist Bremen zum Beispiel von sechs Atomkraftwerken im Umkreis von ca. 150 km betroffen: Bremen zu Lingen 118,49 km; zu Krümmel 111,11 km; zu Brokdorf 91,83 km; zu Brunsbüttel 90,98 km; zu Grohnde 128,28 km; zu Unterweser 45,24 km. Die Region Stuttgart ist im Umkreis von ca. 150 plus km Luftlinie von fünf Atomkraftwerken umgeben: Stuttgart zu Biblis 114,12 km; zu Philippsburg 71,57 km; zu Neckarwestheim 29,63 km; zu Gundremmingen 95,56 km; zu Grafenrheinfeld 154,83 km. Und die Großstadt Hamburg ist im Umkreis von ca. 105 km von vier AKWs betroffen: Hamburg zu Brunsbüttel 67,93 km, zu Brokdorf 56,54 km, zu Krümmel 28,98 km, zu Unterweser/Stadtland 101,17 km. Alle Angaben beziehen sich auf Luftlinie und sind Annäherungswerte, in der Regel bezogen auf die Kernpunkte von Landkreisen und Städten.

Durch die 17 Atomkraftwerksblöcke an zwölf Standorten wären im Ernstfall nicht nur die fünf Bundesländer mit AKW-Standorten bedroht, sondern auch die angrenzenden Bundesländer Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, die fünf ostdeutschen Bundesländer und Berlin, sondern ebenfalls die zu Deutschland angrenzenden neun Nachbarstaaten (Dänemark (kein Atomkraftwerk), Belgien, Niederlande (AKW. Borselle – ein weiteres in Planung), Luxemburg (kein Atomkraftwerk), Frankreich, Schweiz, Österreich (kein Atomkraftwerk), Tschechien, Polen) (zwei Atomkraftwerke geplant), in denen Atomkraftwerke auch nicht störungsfrei funktionieren und von denen natürlich ebenso eine große Gefahr für Deutschland ausgehen könnte.

In Frankreich gibt es nach unserer Kenntnis zurzeit 58 Kernkraftwerksreaktoren in Betrieb. In den letzten Jahren gab es dort zahlreiche Störfälle, letztmalig am 2. Dezember 2009 am Atomstandort CruasMeysse in der Nähe von Montélimar in Südfrankreich. Experten sprechen vom schwersten Zwischenfall seit vier Jahren. Diese seien vergleichbar mit zwei Störfällen 2001 in Atomkraftwerk Philippsburg. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass der Französische Staatspräsident Sarkozy am 9. März 2010 Medienberichten zufolge den Neubau von weiteren 450 Atomkraftwerken weltweit forderte (schlimmer geht’s nimmer).

Ausländische Atomkraftwerke in der Nähe der Grenze zu Deutschland gelegen: Die am nächsten zu Deutschlands Grenzen gelegenen Atomkraftwerke bis zu 150 km Luftlinie sind
• Belgien: Doel 118 km; Tihange (Gemarkung Huy) 69 km; Innerhalb des vorgenannten Einzugsbereich liegen auf deutscher Seite unter anderem die Städte Aachen und Trier, die Landkreise Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Heinsberg und Düren
• Frankreich: Cattenom 15 km; chooz 97 km; Fessenheim 1 km; In Deutschland unter anderem betroffen das Saarland, die Südpfalz, die Region Trier, Freiburg, die Landkreise Lörrach, Waldshut, Breisach-Hochschwarzwald
• Schweiz: Beznau (Gemarkung Döttingen) 6 km; Leibstadt, 1 km; Mühleberg, 70 km; Gösgen, 20 km; betroffen in Deutschland unter anderem Freiburg, die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Waldshut, also die Region südlicher Oberrhein
• Tschechien: Temelin, 57 km; betroffen in Deutschland Teile von Bayern 24

Der AKW-Gefährdungsatlas der Deutschen Umweltstiftung (2. Auflage) ist im Mai 2010 als DIN-A1-Deutschlandkarte erschienen, ergänzt durch die grenznahen Atomkraftwerke der an Deutschland angrenzenden neun Nachbarstaaten. Er kann im Buchhandel wie auch direkt bei der Deutschen Umweltstiftung für €10,-- bestellt werden, im letzteren Fall durch VorabÜberweisung. Das von der Deutschen Umweltstiftung vorgestellte Projekt führt in erschreckender Deutlichkeit vor Augen, dass sich die politisch Verantwortlichen in Regierungen und Parlamenten, insbesondere aber die großen Energiekonzerne EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall nach unserer Auffassung nicht nur unverantwortlich, sondern menschenverachtend, gegenüber den Millionen möglicherweise betroffener Menschen verhalten, wenn in einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland, aber auch in Europa, weiterhin Atomkraftwerke betrieben werden.
Wenn es in Deutschland tatsächlich zu einem Störfall größeren die Bevölkerung gefährdenden Ausmaßes kommen sollte, könnten neben gesundheitlichen Konsequenzen außerdem die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen sich verheerend für die Weltwirtschaft auswirken und den Weltfrieden ebenfalls gefährden. Das gilt auch für die Nachbarstaaten von Deutschland, ja für ganz Europa. Anstatt umzusteuern, tricksen zum Beispiel RWE und E.ON unserer Meinung nach die Politik und die Öffentlichkeit aus, indem sie Strommengen beispielsweise von Stade auf Biblis A, eines der marodesten Atomkraftwerke, übertragen, damit es ein weiteres halbes Jahr laufen kann. Und die schwarz-gelbe Koalition in Berlin schweigt dazu beharrlich.
Auch ist immer noch davon auszugehen, dass die neu geschaffene politische Situation nach den Bundestagswahlen am 27. September 2009 zu einer Verlängerung von Laufzeiten der in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke führen könnte. Ob die neue Bundesratsmehrheit aufgrund der Landtagswahlen in NRW am 9. Mai 2010 dies verhindern kann, bleibt abzuwarten. Allerdings kündigte Herr Profalla (CDU); Minister im Bundeskanzleramt, am 15. Mai 2010 an, dass die Bundesregierung die Laufzeiten der Atomkraftwerke an der Länderkammer vorbei verlängern wolle. Sie werde hierfür ein verfassungskonformes, zustimmungsfreies Gesetz vorlegen. Höchste Wachsamkeit ist also angesagt. Verwirklicht die schwarz-gelbe-Koalition diese Absicht, verzichtet sie gleichzeitig zugunsten der Energiekonzerne und zu Lasten der Bevölkerung auf die mehr als dringend notwendige Ausstattung zahlreicher maroder AKWS mit einem höheren Sicherheitsstandard. Die Berufung von Herrn Hennenhöfer durch Umweltminister Norbert Röttgen zum Boss der deutschen Atomaufsicht ist ein weiteres sehr beunruhigendes Signal. Und jetzt kommt noch hinzu, dass die Bundesregierung die Förderung regenerativer Energien erheblich reduziert bzw. unter Haushaltsvorbehalt stellt. Da ist eine übermächtige Energie-Lobby aktiv, die seit vielen Jahren ihre eigenen Interessen und Gewinnstreben über das Wohl der Bevölkerung stellt und gegen die wir uns alle engagiert zur Wehr setzen müssen. Wie sonst ist es zu erklären, dass sogar das marode AKW. Biblis A wieder ans Netz gehen konnte? Dass sich auch in den politischen Parteien und Ministerien zahlreiche Lobbyisten, unter anderem der Energiewirtschaft, tummeln, ist nach wie vor zu vermuten, auch wenn Angela Merkel vor Jahren öffentlich versprochen hatte, dies zumindest in den Bundesministerien zu ändern. Geschehen ist unseres Wissens bisher nichts.
25
Schlussfolgerungen: Die Deutsche Umweltstiftung fordert die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und Bundesrat nachdrücklich auf,
• Endgültig einen Schlussstrich unter die weitere Nutzung der Atomenergie zu ziehen
• keiner Laufzeitverlängerung der siebzehn Atomkraftwerksblöcke zuzustimmen
• sofortige Stilllegung der ältesten Atomkraftwerke AKW Biblis A und B, Brunsbüttel, Neckarwestheim 1, Isar 1, Philippsburg 1 und Unterweser, natürlich auch das marode AKW Krümmel
• Hermesbürgschaften für den Export von Atommüll ins Ausland zu versagen,
• Subventionen für Betreiber von Atomkraftwerken zu streichen und das Atomforum aufzulösen
• der Nutzung regenerativer Energien einen absoluten Vorrang gesetzlich auch in Zukunft einzuräumen
• Die großen Energiekonzerne werden aufgefordert, ihre Milliarden Gewinne und Rücklagen ausschließlich zugunsten der Nutzung regenerativer Energien einzusetzen (siehe 3. Forsa-Umfrage in Auftrag gegeben von Agentur für erneuerbare Energien – 15.12.09). Diese Forderung an die Energiekonzerne in Deutschland, die die Deutsche Umweltstiftung bereits am 19. Januar 2010 bei der Vorstellung des neuen AKW-Gefährdungsatlas gerichtet hatte, wird eindrucksvoll vom Präsidenten des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, in seiner Rede anlässlich einer Tagung mit Energieversorgungsunternehmen, untermauert. In einer Pressemitteilung des UBA vom 15. März 2010 heißt es unter anderem: „Der Präsident des Umweltbundesamt Jochen Flasbarth hat die Energiewirtschaft dazu aufgerufen, alle Anstrengungen der Branche darauf auszurichten, bis zur Mitte des Jahrhunderts eine Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Der Klimaschutz mache es erforderlich, die fossilen Energieträger sukzessive durch erneuerbare zu ersetzen. Auf dem 2. EVU-Gipfel in Heiligendamm sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth vor Branchenvertretern:
„Eine Modernisierung der Stromversorgung kann aus meiner Sicht nur eine Stromversorgung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien bedeuten.“ Dies sei zwar ein äußerst ambitioniertes, aber unvermeidliches und grundsätzlich erreichbares Ziel. „Nicht nur der Klimawandel, sondern auch die Endlichkeit fossiler Ressourcen machen diese Modernisierung unausweichlich.“4
• Und den Herrn Bundespräsidenten bittet die Deutsche Umweltstiftung, die Verfassungsmäßigkeit einer ihm evtl. vorgelegten Novelle zum Atomgesetz prüfen zu lassen und solange seine Unterschrift zu versagen, bis eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorliegt. Sofern Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat weiterhin an der Nutzung der Atomenergie festhalten, sollte durch eine Verfassungsklage geprüft werden, ob durch den Weiterbetrieb und die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken Grundrechte, wie sie im Grundgesetz unseres Landes verankert sind, verletzt werden. So haben sich zum Beispiel der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin und die Bundesminister durch den nachstehenden im Grundgesetz formulierten Eid verpflichtet:
4 Herunterladen können Sie das Manuskript der Rede unter http://www.umweltbundesamt.de/uba-infopresse/
reden/nachhaltige_energiewirtschaft_herausforderungen.pdf
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„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Und im Katalog der Grundrechte steht unter anderem:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Und: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
Artikel 20a „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ ergänzt
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen
Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Unter Bezugnahme auf diese zitierten Vorschriften des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wiederholt die Deutsche Umweltstiftung ihren Appell an alle Natur- und Umweltschutzverbände, Natur- und Umwelt-Bürgerinitiativen, Kirchen und Gewerkschaften, sich zusammen zu tun, um gemeinsam eine Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verhindern und die Abschaltung aller Atomkraftwerke bei den politisch Verantwortlichen einzufordern. Bleibt das ohne Erfolg, sollten wir gemeinsam – und nur gemeinsam – eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und des Europaparlaments einreichen und gegebenenfalls eine Verfassungsklage in Karlsruhe erwägen und ggf. auf den Weg zu bringen. Nur gemeinsam sind wir stark! Warum zögern wir also noch?!

„Null Toleranz darf es nicht geben“ – und hier ergänzt die Deutsche Umweltstiftung die Bundeskanzlerin in ihrer Rede vor dem US-Kongress am 3. November 2009: „null Toleranz darf es nicht geben“ für diejenigen, die weiterhin Milliarden in die Nutzung der Atomenergie stecken, Laufzeitverlängerungen durchsetzen und damit ihre Gewinne vermehren wollen und dies auf Kosten von Gesundheit und im schlimmsten Fall das Leben von Millionen von Menschen, von Natur und Umwelt.

Anmerkungen:
1.) Nach der Herausgabe des ersten AKW-Gefährdungsatlas im Januar 2010 haben uns sehr viele hilfreiche Hinweise, Anregungen und Ideen, aber auch kritische Beiträge erreicht, die wir im Rahmen der Erstellung der 2. Auflage der AKW-Deutschlandkarte versucht haben, soweit wie möglich zu berücksichtigen. Das Ergebnis – denken wir – kann sich sehen lassen. Ein Dankeschön an Sie alle.
2.) Was bedeutet das „plus“ bei 150 km? Die ungefähren Entfernungen via Luftlinie zwischen den zwölf Atomkraftwerksstandorten in Deutschland und den vorgenannten Landkreisen und Städten sind als Endpunkte in der Regel die Verwaltungssitze der ermittelten Gebietskörperschaften. Je nach dem, wo diese liegen, ist nicht auszuschließen, dass die ein oder andere Stadt und Gemeinde außerhalb von 150 km gelegen ist. Der Umkreis von 150 km plus ist keine behördliche Festlegung, sondern ein von der Deutschen Umweltstiftung angenommener Radius, in dem die dort lebenden Menschen von Störfällen in AKWs mehr oder weniger stark als erste betroffen sein könnten, insbesondere von schweren Ereignissen bis hin zu einem hoffentlich nie eintretenden möglichen GAU.
3.) Die Deutsche Umweltstiftung ist gerne bereit, Sie auf Wunsch über die Entfernung Ihrer Gemeinde oder Stadt von den in Ihrer Nähe liegenden Atomkraftwerken via e-Mail zu
informieren.
Deutsche Umweltstiftung, Postfach 1355, 76713 Germersheim (Geschäftsstelle) oder
Deutsche Umweltstiftung, Postfach 1106, 74173 Bad Friedrichshall (Vorstandssprecher)
Telefon: +49(0)7274 – 4767, Fax +49(0)7274 – 77302
Internet:
www.deutscheumweltstiftung.de und
www.umweltticker.de (Umweltnachrichten in Echtzeit – rund um die Uhr)
www.umweltstifter.de
Spendenkonto: Nr. 20.024.444, Sparkasse Germersheim-Kandel, BLZ 54851440

 
 
 
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