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Die Fachbehörden sowie Verbände wie Bund Naturschutz
und Bauernverband sind nun zur Beurteilung aufgerufen, welche Projekte
in dem Gebiet um den Knoten Mitte überhaupt möglich sind
und welche nicht. Foto: Stronk
FREILASSING (st) - Völlig
verändern könnte sich das Gebiet um den Knoten Mitte, wenn
die Projektvorschläge unter anderem der Salzburg AG verwirklicht
werden. Das Versorgungsunernehmen der Freilassinger Patenstadt möchte
sich nicht nur am Biomassekraftwerk beteiligen, sondern plant auch
einen Ökoenergiepark mit Biogasanlage, Gastankstelle und Photovolaik.
Statt des Kleeblatts am Knoten B20/B304 ist die Erschließung
über einen Kreisverkehr geplant. Zur Verwirklichung wäre
eine Änderung des Flächennutzungsplans nötig, die nun
im Stadtrat zur Debatte stand. Stadtbauamtsleiter Josef Brüderl
strebt ein Anderungsverfahren an, um auf diese Weise Stellungnahmen
von Fachbehörden zu den diversen Bauvorhaben zu erhalten. Dagegen
argwöhnen Vertreter des Bürgerarbeitskreises Biomasseheizkraftwerk,
hier solle der Boden bereitet werden für ein neues Industriegebiet.
Auch Naturschützer beurteilen das Änderungsverfahren skeptisch,
sind doch auch schützenswerte Landschaftsteile betroffen.
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Brauns Fraktionskollege Ludwig Unterreiner
hatte kein Verständnis für so einen „Schnellschuss".
Die Salzburg AG als möglicher Partner für ein Biomassekraftwerk
wäre nach eigener Aussage auch mit einem Standort beim Klärwerk
einverstanden. Somit würde doch ein Änderungsverfahren
für diesen Bereich genügen.
„Wir reden jetzt doch noch gar nicht über irgendwelche
Nutzungen", erwiderte Josef Brüderl. Es geht jetzt erst
einmal um eine Voruntersuchung, was hier überhaupt möglich
ist und was nicht. Der Stadtrat habe beschlossen, dass die Salzburg
AG ihre Vorschläge innerhalb von sechs Wochen konkretisieren
soll. Parallel dazu sollten die planerischen Voraussetzungen ermittelt
werden.
Fritz Braun wollte wissen, ob die vorgesehene Änderung mit
der Landschaftsplanerin Dr. Ulrike Pröbstl, die die Stadt in
Fragen des Flächennutzungsplans berät, abgesprochen sei.
Dies bejahte Brüderl. Sie habe sogar geraten, den großen
Bereich untersuchen zu lassen.
Bei fünf Gegenstimmen aus den Reihen der FWG-Heimatliste
beschloss der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplans
für den vorgeschlagenen Bereich. Damit kann ein Entwurf erstellt
und den Fachbehörden und Verbänden zur Beurteilung vorgelegt
werden. Ob dann die Änderung tatsächlich erfolgt und wenn
ja für welches Gebiet liegt wieder in den Händen des Stadtrats. |
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Wie Brüderl ausführte, geht es ihm zunächst
einmal um eine Voruntersuchung, die zum Beipiel abklären soll,
welche Auswirkungen eventuelle Baumaßnahmen auf Landschaftsschutzgebiete
haben. Der Bereich, den er hierfür fachplanerisch beurteilen
lassen will, ist allerlings riesig. Er reicht vom Gebiet um das Klärwerk,
das als Standort für das Biomassekraftwerk in Frage kommt, zum
Knoten Mitte, darüber hinaus auf die andere Seite der Grenztraße
und in Richtung Salzburg bis fast zur Saalach. Selbst der Mooslechner
Weiher ist noch enthalten. Laut Brüderl ist mit der Projektidee
„Okoenergiepark" ein weiterer möglicher Standort für
das Kraftwerk nordöstlich des Knotens Mitte in die Diskussion
gekommen. Für den Bereich südöstlich der Grenzstraße
gibt es ebenfalls Vorschläge für eine Nutzung im Zusammenhang
mit dem Ökoenergiepark. Die Gebiete sind im Flächennutzungsplan
der Stadt als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt,
teilweise zusätzlich als schützenswerte Landschaftsteile
beziehungsweise angrenzend an Schutzgebiete. |
Der Stadtplaner verwies darauf, dass allein schon
für den Bau des Biomassekraftwerks der Flächen-nutzungsplan
geändert werden müsse. Da der Zeitrahmen für die
Umsetzung des Projekts knapp bemessen ist, sollte umgehend mit dem
Änderungsverfahren begonnen werden. FWG-Sprecher Fritz Braun
meinte, wenn es nur um das Kraftwerk gehe, müsse der Änderungsbereich
doch nicht so groß sein. Nicht vertretbar erschien ihm eine
Aufwertung der Grundstücke, die im Falle einer Änderung
eintrete.
Dem widersprach der Bauamtsleiter. Eine Aufwertung erfolge nicht,
weil eine Änderung nur die Behörden binde, aber keine
rechtlichen Auswirkungen auf Dritte hat. Das Gebiet sei deshalb
so weiträumig gefasst, weil es dort unter anderem wegen der
Nähe zu Schutzgebieten einiges zu untersuchen gibt. Dabei sollten
die Träger öffentlicher Belange gehört werden, und
das gehe nur mit einem offiziellen Verfahren. Dazu brauche man einen
Stadtratsbeschluss.
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