Freilassinger Anzeiger vom 10. Februar 2010
Weiträumige Untersuchung für Energieprojekte
Stadtrat beschließt Änderungsverfahren für Flächennutzungsplan um den Knoten Mitte
  Die Fachbehörden sowie Verbände wie Bund Naturschutz und Bauernverband sind nun zur Beurteilung aufgerufen, welche Projekte in dem Gebiet um den Knoten Mitte überhaupt möglich sind und welche nicht. Foto: Stronk
FREILASSING (st) - Völlig verändern könnte sich das Gebiet um den Knoten Mitte, wenn die Projektvorschläge unter anderem der Salzburg AG verwirklicht werden. Das Versorgungsunernehmen der Freilassinger Patenstadt möchte sich nicht nur am Biomassekraftwerk beteiligen, sondern plant auch einen Ökoenergiepark mit Biogasanlage, Gastankstelle und Photovolaik. Statt des Kleeblatts am Knoten B20/B304 ist die Erschließung über einen Kreisverkehr geplant. Zur Verwirklichung wäre eine Änderung des Flächennutzungsplans nötig, die nun im Stadtrat zur Debatte stand. Stadtbauamtsleiter Josef Brüderl strebt ein Anderungsverfahren an, um auf diese Weise Stellungnahmen von Fachbehörden zu den diversen Bauvorhaben zu erhalten. Dagegen argwöhnen Vertreter des Bürgerarbeitskreises Biomasseheizkraftwerk, hier solle der Boden bereitet werden für ein neues Industriegebiet. Auch Naturschützer beurteilen das Änderungsverfahren skeptisch, sind doch auch schützenswerte Landschaftsteile betroffen.

Brauns Fraktionskollege Ludwig Unterreiner hatte kein Verständnis für so einen „Schnellschuss". Die Salzburg AG als möglicher Partner für ein Biomassekraftwerk wäre nach eigener Aussage auch mit einem Standort beim Klärwerk einverstanden. Somit würde doch ein Änderungsverfahren für diesen Bereich genügen.

„Wir reden jetzt doch noch gar nicht über irgendwelche Nutzungen", erwiderte Josef Brüderl. Es geht jetzt erst einmal um eine Voruntersuchung, was hier überhaupt möglich ist und was nicht. Der Stadtrat habe beschlossen, dass die Salzburg AG ihre Vorschläge innerhalb von sechs Wochen konkretisieren soll. Parallel dazu sollten die planerischen Voraussetzungen ermittelt werden.

Fritz Braun wollte wissen, ob die vorgesehene Änderung mit der Landschaftsplanerin Dr. Ulrike Pröbstl, die die Stadt in Fragen des Flächennutzungsplans berät, abgesprochen sei. Dies bejahte Brüderl. Sie habe sogar geraten, den großen Bereich untersuchen zu lassen.

Bei fünf Gegenstimmen aus den Reihen der FWG-Heimatliste beschloss der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplans für den vorgeschlagenen Bereich. Damit kann ein Entwurf erstellt und den Fachbehörden und Verbänden zur Beurteilung vorgelegt werden. Ob dann die Änderung tatsächlich erfolgt und wenn ja für welches Gebiet liegt wieder in den Händen des Stadtrats.

 
  Wie Brüderl ausführte, geht es ihm zunächst einmal um eine Voruntersuchung, die zum Beipiel abklären soll, welche Auswirkungen eventuelle Baumaßnahmen auf Landschaftsschutzgebiete haben. Der Bereich, den er hierfür fachplanerisch beurteilen lassen will, ist allerlings riesig. Er reicht vom Gebiet um das Klärwerk, das als Standort für das Biomassekraftwerk in Frage kommt, zum Knoten Mitte, darüber hinaus auf die andere Seite der Grenztraße und in Richtung Salzburg bis fast zur Saalach. Selbst der Mooslechner Weiher ist noch enthalten. Laut Brüderl ist mit der Projektidee „Okoenergiepark" ein weiterer möglicher Standort für das Kraftwerk nordöstlich des Knotens Mitte in die Diskussion gekommen. Für den Bereich südöstlich der Grenzstraße gibt es ebenfalls Vorschläge für eine Nutzung im Zusammenhang mit dem Ökoenergiepark. Die Gebiete sind im Flächennutzungsplan der Stadt als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt, teilweise zusätzlich als schützenswerte Landschaftsteile beziehungsweise angrenzend an Schutzgebiete.

Der Stadtplaner verwies darauf, dass allein schon für den Bau des Biomassekraftwerks der Flächen-nutzungsplan geändert werden müsse. Da der Zeitrahmen für die Umsetzung des Projekts knapp bemessen ist, sollte umgehend mit dem Änderungsverfahren begonnen werden. FWG-Sprecher Fritz Braun meinte, wenn es nur um das Kraftwerk gehe, müsse der Änderungsbereich doch nicht so groß sein. Nicht vertretbar erschien ihm eine Aufwertung der Grundstücke, die im Falle einer Änderung eintrete.

Dem widersprach der Bauamtsleiter. Eine Aufwertung erfolge nicht, weil eine Änderung nur die Behörden binde, aber keine rechtlichen Auswirkungen auf Dritte hat. Das Gebiet sei deshalb so weiträumig gefasst, weil es dort unter anderem wegen der Nähe zu Schutzgebieten einiges zu untersuchen gibt. Dabei sollten die Träger öffentlicher Belange gehört werden, und das gehe nur mit einem offiziellen Verfahren. Dazu brauche man einen Stadtratsbeschluss.

 
zurueck
Umwelt-Webdesign-21, Nachrichten aus Agenda21 Umwelt Natur Energie Solar und Klima
Web: www.umwelt-webdesign.info  | eMail  | Impressum  | designed by Primaweb  | ©1994-2010  | Date: 18.02.2010